{"id":107,"date":"2020-02-12T13:22:31","date_gmt":"2020-02-12T12:22:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.baumunion.de\/?page_id=107"},"modified":"2020-02-12T13:26:19","modified_gmt":"2020-02-12T12:26:19","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.baumunion.de\/?page_id=107","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"107\" class=\"elementor elementor-107\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-316416e elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"316416e\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-21973ef\" data-id=\"21973ef\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7939104 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7939104\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Auftraggeber (End- und Firmenkunden)<\/strong><\/p>\n<p><u>Baum Union Magdeburg GmbH<\/u><br>Industriestra\u00dfe 6<br>39126 Magdeburg<\/p>\n<p><a href=\"mailto:info@baumunion.de\">info@baumunion.de<\/a><\/p>\n<p>(nachfolgend als \u201eAuftragnehmer\u201c)<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Vertragsabschluss<\/strong><br>(1) Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen an, es sei denn, Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einvernehmlich schriftlich eine abweichende Regelung.<br>(2) Der Auftraggeber ist f\u00fcr die Vollst\u00e4ndigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen l\u00e4sst, verantwortlich und haftet f\u00fcr ihre Richtigkeit. Bei abweichenden Vor-Ort-Bedingungen, welche zu Verz\u00f6gerungen oder Nicht-aufnahme der Arbeiten durch den Auftragnehmer f\u00fchren, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer vor, dem Auftraggeber Anfahrtskosten in H\u00f6he 2,50 Euro\/km, sowie 25 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.<br>(3) Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich mit der Ausf\u00fchrung der Arbeiten beauftragt.<br>(4) Der Auftragnehmer h\u00e4lt sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise. Wir behalten uns vor, diese ggf. den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.<br>(5) Mit der Bestellung von Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen erkl\u00e4rt der Auftraggeber verbindlich, diese erwerben zu wollen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei sich anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li><strong>2 Leistungsbeschreibung<\/strong><br>(1) Angebote des Auftragnehmers an den Auftraggeber beschreiben die auszuf\u00fchrenden Leistungen so genau wie m\u00f6glich.<br>(2) Es werden folgende branchen\u00fcbliche Begriffe auf Grundlage der Zus\u00e4tzlichen Technischen<br>Vertragsbedingungen Baum (ZTV) und der Ver\u00f6ffentlichungen der Forschungsgesellschaft<br>Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) verwendet:<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bezeichnung Beschreibung<br>Feinast Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm<br>Schwachast Ast mit Durchmesser \u00fcber 3 bis 5 cm<br>Grobast Ast mit Durchmesser \u00fcber 5 bis 10 cm<br>Starkast Ast mit Durchmesser \u00fcber 10 cm<\/p>\n<p><u>Baumf\u00e4llung<\/u>: Schnitt maximal 20 cm \u00fcber Gel\u00e4ndeh\u00f6he, Baumstubben verbleibt im Boden<br><u>Formschnitt<\/u>: Geh\u00f6lzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks<br><u>Kronenpflege<\/u>: Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, besch\u00e4digten, sich kreuzenden und<br>reibenden \u00c4sten, Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittma\u00dfnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig<br><u>Totholzentnahme<\/u>: Entfernen von toten und gebrochenen \u00c4sten ab Schwachastst\u00e4rke aus Gr\u00fcnden der Verkehrssicherheit<br><u>Kroneneink\u00fcrzung<\/u>: Schnittma\u00dfnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach-, und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig<br><u>Kronenauslichtung<\/u>: Ganze \u00c4ste am Ansatz zur Erh\u00f6hung der Winddurchl\u00e4ssigkeit der Krone werden<br>entfernt, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig<br><u>Kronensicherung<\/u>: Sicherung von Baumkronen oder einzelnen \u00c4sten<br><u>Kronensicherungsschnitt<\/u>: Extremer R\u00fcckschnitt der Krone ohne R\u00fccksicht auf Habitus (Notma\u00dfnahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit)<br><u>Lichtraumprofilschnitt<\/u>: Schnittma\u00dfnahme zum Herstellen oder Erhalten des f\u00fcr den Verkehr freizuhaltenden Raumes<br>(3) Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. AGB \u2013 Baum Union Magdeburg GmbH<br>(4) Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grunds\u00e4tzlich in der Vegetationsperiode des Baumes durchgef\u00fchrt. Besteht der Auftraggeber auf fr\u00fcheren Beginn der Arbeiten, kann der Auftragnehmer keine vollst\u00e4ndige Totholzentnahme garantieren.<br>(5) Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten f\u00fcr das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort befinden sowie die Kosten f\u00fcr Absperrungen und Beschilderungen und f\u00fcr Verkehrsleitma\u00dfnahmen.<br>(6) Es gelten im \u00dcbrigen die zus\u00e4tzlichen Technischen Vertragsbedingungen als vereinbart (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., 5. Auflage, Stand 2006, Bonn), die in unseren Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen eingesehen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers<\/strong><br>(1) Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, den Auftrag rechtssicher und berechtigt auszul\u00f6sen. Anspr\u00fcche aus Nichteinhaltung gehen vollumf\u00e4nglich zu Lasten des Auftraggebers.<br>(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer f\u00fcr den Zeitraum der Leistungserbringung eine geeignete Zugangsm\u00f6glichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verf\u00fcgung.<br>(3) F\u00fcr alle vereinbarten Arbeiten muss der Auftraggeber vor Beginn alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Schachtscheine, F\u00e4ll-Genehmigungen o. \u00e4.) bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einholen und als Kopie f\u00fcr die Unterlagen des Auftragnehmers bereitstellen.<br>(4) F\u00fcr Baumf\u00e4llungen au\u00dferhalb der vom Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Zeit (\u00fcblicherweise Oktober bis Februar) muss durch den Auftraggeber das Einverst\u00e4ndnis der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde schriftlich eingeholt werden, andernfalls erfolgt keine Baumf\u00e4llung.<br>(5) Der Auftraggeber haftet f\u00fcr alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch ein Fehlen nicht oder nicht<br>vollst\u00e4ndig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Dies gilt nicht f\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Einholung der entsprechenden Genehmigungen wirksam beauftragt hat.<br>(6) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht gegen\u00fcber dem Auftragnehmer bez\u00fcglich der beauftragten Arbeiten zu erf\u00fcllen (insbesondere im Hinblick auf Versorgungsleitungen, Dienstbarkeiten sowie besondere rechtliche Bestimmungen).<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 4 Ausf\u00fchrungsfristen<\/strong><br>(1) Die vom Auftragnehmer genannten Ausf\u00fchrungsfristen werden prinzipiell eingehalten. Aufgrund des T\u00e4tigkeitsprofils ergibt sich eine Vielzahl von Unw\u00e4gbarkeiten, die der Auftragnehmer nicht vertreten kann.<br>(2) Bei h\u00f6herer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verl\u00e4ngern sich die Ausf\u00fchrungsfristen angemessen oder werden zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich neu vereinbart.<br>(3) Falls der Auftragnehmer selbst in Verzug ger\u00e4t, muss der Auftraggeber ihm zweiw\u00f6chige Nachfrist<br>setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausf\u00fchrung begonnen wurde<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 5 Besonderheiten der Auftragsabwicklung<\/strong><br>(1) Das Wetter- und Bodenrisiko liegt auf Seiten des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere im<br>Zusammenhang mit Bestimmungen im Bereich Naturschutz, welche eine Ausf\u00fchrung der vereinbarten Arbeiten unterbinden.<br>(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum Ausf\u00fchrungszeitpunkt der vereinbarten Arbeiten gem\u00e4\u00df \u00a7 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (Brut- und Nistzeiten von V\u00f6geln) einhalten kann, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin entstandenen Aufwandskosten in Rechnung zu stellen.<br>(3) Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt in jedem Fall beim Auftraggeber.<br>(4) Etwaige durch den Auftraggeber zu beanstandende M\u00e4ngel sind durch M\u00e4ngelr\u00fcge beim Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 6 Mehrarbei<\/strong>t<br>Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Auftragserweiterung seitens des Auftraggebers. Wird im Zuge der Arbeiten eine unmittelbar drohende Gefahr festgestellt, gilt die Beseitigung der Gefahr als grunds\u00e4tzlich vereinbart.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 7 Abnahme<\/strong><br>(1) Das Fertigstellen der Arbeiten und Stellen der Rechnung gilt als Abnahme, soweit zwischen den<br>Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird und der Auftraggeber nach der Fertigmeldung oder<br>Rechnungslegung nicht unverz\u00fcglich innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.<br>(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unberechtigt oder nicht innerhalb von 12 Werktagen, gilt die Abnahme als erfolgt.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 8 Garantie \/ Sch\u00e4den \/ Haftung<\/strong><br>(1) Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten entstehen und allgemein anerkannt als unvermeidbar gelten, z. B. Fahrspuren, S\u00e4gemehl, Hackschnitzel, Dellen oder Spuren im Rasen etc. sind vom Auftraggeber hinzunehmen insbesondere auch dann, wenn die Rechte Dritter durch die Ausf\u00fchrung der beauftragten Arbeiten betroffen sind. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang von Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritter freizuhalten.<br>(2) F\u00fcr vom Auftraggeber oder Dritten gestellte Materialien bzw. Pflanzen gibt der Auftragnehmer keine Garantie. F\u00fchren die verwendeten Materialien oder Pflanzen zu Sch\u00e4den an den beauftragten Arbeiten, erlischt die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr diese.<br>(3) Eine Anwuchsgarantie f\u00fcr Pflanzen wird vom Auftragnehmer nicht \u00fcbernommen. Boden und Standort m\u00fcssen nach allgemein anerkannten Richtlinien f\u00fcr die verwendeten Pflanzen geeignet sein.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 9 Zahlungsvereinbarungen<\/strong><br>(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.<br>(2) Das Nichteinhalten von Zahlungszielen f\u00fchrt zur Einstellung oder Unterbrechung der beauftragten<br>Arbeiten. Die daraus erfolgte Unterbrechung berechtigt den Auftraggeber nicht, den Auftragnehmer<br>bez\u00fcglich der Leistungserbringung in Verzug zu setzen.<br>(3) Vereinbarte Zahlungsziele sind einzuhalten, dies gilt auch f\u00fcr Abschlagszahlungen.<br>(4) Die vom Auftragnehmer berechneten Leistungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung f\u00e4llig.<br>(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten f\u00fcr Privatkunden sowie in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines h\u00f6heren Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden.<br>(6) Der Auftraggeber hat gegen\u00fcber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht- oder<br>Zur\u00fcckbehaltungsrecht, es sei denn, ihm stehen rechtskr\u00e4ftig festgestellte Forderungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer zu.<br>(7) Ein berechtigter M\u00e4ngeleinbehalt vgl. \u00a7 5 Abs. 4 ist lediglich in H\u00f6he von maximal 5 % zur Netto-<br>Auftragssumme zul\u00e4ssig.<br>(8) Skontoabz\u00fcge sind unzul\u00e4ssig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.<br>Fremdleistungen sowie Lohnleistungen sind nicht skontierf\u00e4hig.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 10 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>Bis zur v\u00f6lligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben s\u00e4mtliche Lieferungen \u2013 Baustoffe, Bauteile und Pflanzen \u2013 Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie mit dem Grundst\u00fcck noch nicht verbunden sind.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 11 Gerichtsstand<\/strong><br>Als Gerichtsstand wird Magdeburg vereinbart.\n<\/li><\/ul><ul>\n<li><strong> 12 Salvatoresche Klausel<\/strong><br>Werden gegebenenfalls Teile dieser Bestimmungen ung\u00fcltig, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt. Die ung\u00fcltigen Teile werden durch g\u00fcltige gesetzliche Bestimmungen ersetzt.<\/li>\n<\/ul>\n<div>&nbsp;<\/div>\n<p>Ihre Baum Union Magdeburg GmbH<\/p>Christian Sch\u00e4fer\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Auftraggeber (End- und Firmenkunden) Baum Union Magdeburg GmbHIndustriestra\u00dfe 639126 Magdeburg info@baumunion.de (nachfolgend als \u201eAuftragnehmer\u201c) 1 Vertragsabschluss(1) Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. 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